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ERP-Wirtschaftsplangesetz 2007

(Langtitel: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2007)

Vom 26.6.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 28 vom 29.6.2007.

Hier ist das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2007 im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/4376)

A. Ziel

Förderung der deutschen Wirtschaft.

B. Lösung

Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 4,0 Mrd. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke sowie der damit verbundenen Kosten. Die Ausgaben werden durch Zins- und Tilgungseinnahmen und zu rd. 52 Prozent durch Kreditaufnahme finanziert.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/4376 23.02.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/4881 28.03.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze