Zurück zur Hauptseite

ERP-Wirtschaftsplangesetz 2006

(Langtitel: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2006)

Vom 15.7.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 34 vom 20.7.2006.

Hier ist das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2006 im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/637)

A. Ziel

Förderung der deutschen Wirtschaft.

B. Lösung

Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 5 Mrd. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke sowie der damit verbundenen Kosten. Die Ausgaben werden durch Zins- und Tilgungseinnahmen und zu rd. 47 Prozent durch Kreditaufnahme finanziert.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/637 13.02.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/1506 17.05.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze