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ERP-Wirtschaftsplangesetz 2003

(Langtitel: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2003)

Vom 1.8.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 55 vom 8.8.2002.

Hier ist das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2003 im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8985)

A. Ziel

Förderung der deutschen Wirtschaft.

B. Lösung

Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 6,3 Mrd. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke sowie der damit verbundenen Kosten. Die Ausgaben werden durch Zins- und Tilgungseinnahmen und zu rd. 37 v. H. durch Kreditaufnahme finanziert.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/8985 7.5.2002 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/9250 5.6.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze