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EG-Zustellungsdurchführungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten)

Vom 9.7.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 34 vom 12.7.2001.

Hier ist das EG-Zustellungsdurchführungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5910)

A. Ziel

Das EG-Zustellungsdurchführungsgesetz (ZustDG) dient der Durchführung der am 31. Mai 2001 in Kraft tretenden Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten. Diese Verordnung macht innerstaatliche Zuständigkeitsregelungen erforderlich und räumt den EU-Mitgliedstaaten für bestimmte Bereiche einen eigenen Gestaltungsspielraum ein, von dem in dem EG-Zustellungsdurchführungsgesetz Gebrauch gemacht werden soll.

B. Lösung

Das EG-Zustellungsdurchführungsgesetz bestimmt, welche Stellen als deutsche Übermittlungs-, Empfangs- oder Zentralstelle zuständig sein sollen, schreibt für Zustellungen unmittelbar durch die Post die Versandform des Einschreibens mit Rückschein vor und schränkt bestimmte Zustellungsarten für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ein bzw. schließt sie aus.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/5910 23.4.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/6114 17.5.2001 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates)
14/6175 30.5.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze