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EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 über einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen)

Vom 18.8.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 51 vom 26.8.2005.

Hier ist das EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5222)

A. Ziel

Die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (ABl. EU Nr. L 143 S. 15) wurde am 21. April 2004 erlassen. Mit Geltung der neuen EG-Verordnung ab dem 21. Oktober 2005 entfällt zwischen den EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Dänemarks) für bestimmte Titel über unbestrittene Geldforderungen das Vollstreckbarerklärungsverfahren, das bisher der Vollstreckung aus ausländischen Titeln vorgeschaltet ist. Die Regelungen der neuen EG-Verordnung sind zwar unmittelbar anwendbar, bedürfen jedoch der Ergänzung durch innerstaatliche Verfahrensvorschriften.

B. Lösung

Der Entwurf beinhaltet die erforderlichen Durchführungsvorschriften zu der neuen EG-Verordnung. Die Vorschriften sind der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen in der Europäischen Union zuzuordnen und sollen daher in das hierfür neu geschaffene Buch 11 der Zivilprozessordnung eingefügt werden. Eine Einstellung in das Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG) vom 19. Februar 2001 (BGBl. I S. 288, 436) erscheint nicht sachgerecht, weil das AVAG das bisher notwendige Vollstreckbarerklärungsverfahren regelt, das die neue EG-Verordnung gerade abschafft.

Der Entwurf regelt zum einen die Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel, die in anderen Mitgliedstaaten vollstreckt werden sollen. Zum anderen enthält er ergänzende Vorschriften für Titel, die in anderen Mitgliedstaaten als Europäische Vollstreckungstitel bestätigt worden sind und im Inland vollstreckt werden sollen. Der Entwurf sieht weiter Änderungen in den Büchern 1 und 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) vor, indem er die Belehrungspflichten gegenüber Schuldnern ergänzt und damit das innerstaatliche Zivilprozessrecht an die verfahrensrechtlichen Mindeststandards der neuen EG-Verordnung anpasst. Über die Vorschriften zur Durchführung der neuen EG-Verordnung hinaus erleichtert der Entwurf die Vollstreckung dynamisierter deutscher Unterhaltstitel im Ausland. Zur Rechtsbereinigung wird schließlich eine Vorschrift betreffend die Zwangsvollstreckung im Ausland (§ 791 ZPO) aufgehoben, die in der Praxis keine Bedeutung hat.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/5222 7.4.2005 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/5482 11.5.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze