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EG-Beweisaufnahmedurchführungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten)

Vom 4.11.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 54 vom 12.11.2003.

Hier ist das EG-Beweisaufnahmedurchführungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1062)

A. Ziel

Das EG-Beweisaufnahmedurchführungsgesetz dient zunächst der Durchführung der ab 1. Januar 2004 anwendbaren Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen. Diese Verordnung räumt den EU-Mitgliedstaaten für bestimmte Bereiche einen eigenen Gestaltungsspielraum ein. Darüber hinaus soll das EG-Zustellungsdurchführungsgesetz vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1536) in die Zivilprozessordnung eingegliedert sowie der Arrestgrund der Auslandvollstreckung vereinfacht werden.

B. Lösung

Das EG-Beweisaufnahmedurchführungsgesetz schafft ein elftes Buch der Zivilprozeßordnung, das diese für gemeinschaftsrechtliche Rechtsakte über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen öffnet. Dieses Buch nimmt zunächst das europäische Zustellungs- und Beweisaufnahmerecht auf, regelt insbesondere Zustellungsformen, Zuständigkeiten, Teilnahmerechte an ausländischen Beweisaufnahmen, die Durchführung der neu geschaffenen unmittelbaren Beweisaufnahme deutscher Gerichte im Ausland sowie Sprachenfragen. Zudem wird der dingliche Arrest nach § 917 Abs. 2 ZPO durch den Bezug auf den Grundsatz der Gegenseitigkeit übersichtlicher gestaltet.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/1062 27.5.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/1283 30.6.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze