Hier ist das Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10995)
AnzeigeA. Ziel
Aus dem Pflichtcharakter des Zivildienstes erwächst eine besondere staatliche Verantwortung gegenüber den Dienstleistenden, die in Zukunft verstärkt in Form einer verbesserten Ausrichtung des Zivildienstes auf das Ziel der Persönlichkeitsentwicklung und des Qualifikationserwerbs wahrgenommen werden soll (Lerndienst). Neben einer geänderten Struktur der Bildungsmaßnahmen und zusätzlichen Seminarangeboten sollen die Möglichkeiten einer Anrechnung der im Zivildienst erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf Ausbildungs- und Studienzeiten weiterentwickelt werden.
B. Lösung
Mit dem Entwurf eines Dritten Zivildienstgesetzänderungsgesetz soll das Zivildienstgesetz im Sinne der vorgenannten Zielsetzungen geändert werden. Ein qualifiziertes Zeugnis, welches Informationen über den Inhalt des Dienstes sowie die Leistungen und erworbenen Kompetenzen des Dienstleistenden enthält, soll die erworbene Qualifikation für potentielle Arbeitgeber deutlich machen. Folgeänderungen, Änderungen aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie redaktionelle Anpassungen insbesondere zur geschlechtergerechten Fassung sind im Kriegsdienstverweigerungsgesetz, Zivildienstvertrauensmann-Gesetz, Wehrpflichtgesetz und Arbeitsplatzschutzgesetz vorzunehmen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10995 | 20.11.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/12373 | 18.03.2009 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
16/12372 | 20.03.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):