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Drittes Seerechtsänderungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Neuregelung des Bergungsrechts in der See- und Binnenschifffahrt)

Vom 16.5.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 23 vom 22.5.2001.

Hier ist das Drittes Seerechtsänderungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4672)

A. Ziel

In Anpassung an die internationale Rechtsentwicklung und zur Verbesserung des Umweltschutzes sollen die im Handelsgesetzbuch verankerten seehandelsrechtlichen Vorschriften über Bergung bei Inkrafttreten des Internationalen Übereinkommens von 1989 über Bergung an die Bestimmungen des Übereinkommens angepasst werden. Darüber hinaus sollen die binnenschifffahrtsrechtlichen Bergungsvorschriften dem Seerecht angepasst werden.

B. Lösung

Die Vorschriften des Übereinkommens von 1989 werden in das Handelsgesetzbuch und das Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuche eingearbeitet. Die im Binnenschifffahrtsgesetz enthaltenen Sondervorschriften über Bergung werden aufgehoben; stattdessen wird auf die bergungsrechtlichen Vorschriften im Handelsgesetzbuch und im Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuche verwiesen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/4672 17.11.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/5459 7.3.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze