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Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz

(Langtitel: Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft)

Vom 17.3.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 15 vom 24.3.2009.

Hier ist die Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10490)

A. Ziel

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden durch unnötige Bürokratie in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Das Engagement und die wirtschaftliche Dynamik unserer mittelständischen Wirtschaft werden gebremst und unternehmerischer Erfolg gefährdet.

Um die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Mittelstandes und die Attraktivität des Standortes insgesamt zu stärken, müssen Überregulierungen abgebaut und bürokratische Lasten verringert werden.

B. Lösung

Insbesondere die mittelständischen Unternehmen werden spürbar von überflüssigen bürokratischen Vorgaben entlastet, indem nicht mehr zeitgemäße Vorschriften vereinfacht oder abgeschafft werden.

Zur Verwirklichung der Ziele sind die in diesem Mantelgesetz vorgelegten Gesetzes- und Verordnungsänderungen notwendig.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10490 07.10.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/11622 19.01.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie
16/11623 19.01.2009 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze