Hier ist die Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10490)
AnzeigeA. Ziel
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden durch unnötige Bürokratie in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Das Engagement und die wirtschaftliche Dynamik unserer mittelständischen Wirtschaft werden gebremst und unternehmerischer Erfolg gefährdet.
Um die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Mittelstandes und die Attraktivität des Standortes insgesamt zu stärken, müssen Überregulierungen abgebaut und bürokratische Lasten verringert werden.
B. Lösung
Insbesondere die mittelständischen Unternehmen werden spürbar von überflüssigen bürokratischen Vorgaben entlastet, indem nicht mehr zeitgemäße Vorschriften vereinfacht oder abgeschafft werden.
Zur Verwirklichung der Ziele sind die in diesem Mantelgesetz vorgelegten Gesetzes- und Verordnungsänderungen notwendig.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10490 | 07.10.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/11622 | 19.01.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
16/11623 | 19.01.2009 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):