Hier ist das Drittes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2951)
AnzeigeA. Ziel
Durch den Gesetzentwurf sollen in erster Linie die Freimengenregelungen für Zigaretten auf die voraussichtlich zum 1. Januar 2007 der Europäischen Union beitretenden Länder Bulgarien und Rumänien entsprechend erweitert werden. Ferner werden die Begriffsbestimmungen für Zigarren und Zigarillos an die in der Richtlinie 95/59/EG vorgesehenen Definitionen angepasst. Der Bundesrepublik Deutschland ist im Rahmen der Richtlinie 2002/10/EG zur Änderung der Richtlinie 95/59/EG die Möglichkeit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2007 gewährt worden, da eine unmittelbare Anwendung für die deutschen Wirtschaftsbeteiligten wirtschaftliche Probleme bedeutet hätte. Um der Tabakindustrie infolge der Umsatzsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 und der damit verbundenen umfangreicheren Anpassung der Mindeststeuer frühzeitig neue Steuerzeichen zur Verfügung stellen zu können und Planungssicherheit zu gewährleisten, wird die Mindeststeuer festgeschrieben. Des Weiteren werden mit dem Gesetz redaktionelle Änderungen und Bereinigungen vorgenommen.
B. Lösung
Änderung des Tabaksteuergesetzes und des Kaffeesteuergesetzes. Die Änderungen sind mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/2951 | 16.10.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/3285 | 08.11.2006 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
16/3306 | 08.11.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
16/3317 | 08.11.2006 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):