Hier ist das Drittes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7075)
AnzeigeA. Ziel
Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kommunen durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Einsparungen der Länder um jährlich 2,5 Mrd. Euro entlastet werden.
Im Rahmen des Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wurde die Höhe der Bundesbeteiligung für die Jahre 2005 und 2006 auf jeweils 29,1 Prozent festgelegt. Mit dem Gesetz zur Änderung des SGB II und des Finanzausgleichsgesetzes wurde die Bundesbeteiligung für das Jahr 2007 für 14 Länder auf die Höhe von 31,2 Prozent, für Baden-Württemberg auf 35,2 Prozent und für Rheinland-Pfalz auf 41,2 Prozent festgelegt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Bundesbeteiligung in Höhe von 31,8 Prozent. Gemäß § 46 Abs. 7 und 8 SGB II wird die Höhe der Bundesbeteiligung in den Jahren ab 2008 bis 2010 mit der gesetzlich in § 46 Abs. 7 SGB II verankerten Anpassungsformel berechnet und durch Bundesgesetz festgelegt.
B. Lösung
Festlegung der Beteiligung des Bundes auf durchschnittlich 29,2 Prozent der Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2008. Im Einzelnen wird für Baden-Württemberg die Höhe der Bundesbeteiligung auf 32,6 Prozent, für Rheinland-Pfalz auf 38,6 Prozent und für die übrigen 14 Länder auf 28,6 Prozent festgesetzt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/7075 | 12.11.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/7111 | 14.11.2007 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/7149 | 14.11.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales |
16/7150 | 14.11.2007 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):