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Hier ist das Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/7020)
AnzeigeA. Ziel
Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten maßgebliche Umsatzgrenze wurde zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf 500 000 Euro angehoben. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Ein Auslaufen der Regelung würde den betroffenen Unternehmen wichtige Liquidität entziehen. Eine erneute nur befristete Verlängerung würde wieder neue Unsicherheit über die Geltungsdauer der Regelung schaffen. Die Umsatzgrenze von 500 000 Euro soll daher auf Dauer beibehalten werden. Die Unternehmen erhalten dadurch mehr Planungssicherheit.
B. Lösung
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes wird die Umsatzgrenze von 500 000 Euro dauerhaft fortgeführt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/7020 | 20.09.2011 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP |
17/7378 | 19.10.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):