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Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Vom 6.12.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 64 vom 13.12.2011.

Hier ist das Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/7020)

A. Ziel

Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten maßgebliche Umsatzgrenze wurde zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf 500 000 Euro angehoben. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Ein Auslaufen der Regelung würde den betroffenen Unternehmen wichtige Liquidität entziehen. Eine erneute nur befristete Verlängerung würde wieder neue Unsicherheit über die Geltungsdauer der Regelung schaffen. Die Umsatzgrenze von 500 000 Euro soll daher auf Dauer beibehalten werden. Die Unternehmen erhalten dadurch mehr Planungssicherheit.

B. Lösung

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes wird die Umsatzgrenze von 500 000 Euro dauerhaft fortgeführt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/7020 20.09.2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
17/7378 19.10.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze