Hier ist das Drittes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5315)
AnzeigeA. Ziel
1. Absenkung des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern durch die Einführung des Konzepts des "Begleiteten Fahrens ab 17". Derzeit sind junge Fahranfänger überdurchschnittlich häufig die Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Mit der Einführung des "Begleiteten Fahrens ab 17" lassen der mäßigende Einfluss einer Begleitung sowie die zusätzliche Fahrpraxis einen Rückgang des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern erwarten.
2. Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor dem Manipulieren von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern in Kraftfahrzeugen (§ 57 Abs. 3, § 57c Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO).
B. Lösung
1. Einfügung einer Ermächtigung im Straßenverkehrsgesetz, das Mindestalter für den Fahrerlaubniserwerb auf 17 Jahre unter gewissen Auflagen durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Verordnungswege abzusenken, insbesondere unter der Auflage, das Fahrzeug nur in Begleitung einer namentlich benannten Person zu führen ( "Begleitetes Fahren ab 17"). Die konkrete Regelung erfolgt durch eine Ergänzung der Fahrerlaubnisverordnung sowie der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Damit werden die Voraussetzungen für die Einführung des "Begleiteten Fahrens ab 17" bundeseinheitlich vorgegeben.
Durch Einfügung einer weiteren Ermächtigung im Straßenverkehrsgesetz wird den Landesregierungen eingeräumt, durch Rechtsverordnung von der Möglichkeit der Einführung des "Begleiteten Fahrens ab 17" Gebrauch zu machen. Die Befristung der Regelung soll den Versuchs- und Modellcharakter der Regelung deutlich machen.
2. Schaffung nebenstrafrechtlicher Straftatbestände des Missbrauchs von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/5315 | 19.4.2005 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/5706 | 15.6.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):