Hier ist das Drittes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1831)
AnzeigeA. Ziel
Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie steht jedoch vor erheblichen Herausforderungen.
Langfristig geht es um die Finanzierungsprobleme, die aus der steigenden Lebenserwartung und dem gleichzeitig ungünstiger werdenden Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern resultieren. Seit 1960 hat sich die Lebenserwartung um rund 3 Jahre, bei Frauen sogar um 41/2 Jahre erhöht. Bis 2030 wird sie noch einmal um etwa 3 Jahre steigen. Entsprechend wird sich die Rentenbezugsdauer von 1960 bis 2030 in etwa verdoppeln. Gleichzeitig verschlechtert sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern: Dieses lag 1960 noch bei rund 5:1 und wird im Jahr 2030 bei rund 2:1 liegen. Längere Rentenlaufzeiten, die von einem kleiner werdenden Anteil der Aktiven finanziert werden müssen, führen zu unvertretbar steigenden Beiträgen, wenn dieser Entwicklung nicht durch langfristig wirkende Maßnahmen begegnet wird. Mit der Reform des Jahres 2001 wurden bereits entscheidende Weichen gestellt: Maßnahmen zur Dämpfung des Rentenanstiegs wurden mit der Einführung der staatlich geförderten, kapitalgedeckten Zusatzversorgung, einschließlich der Stärkung der betrieblichen Altersversorgung, verknüpft. Ohne diese Reform wären die vor uns liegenden Aufgaben kaum zu meistern. Unabdingbar muss die anstehende Weiterentwicklung der Rentenreform des Jahres 2001 auch Impulse für die Sicherung und den Aufbau von Beschäftigung geben. Wachstum und Beschäftigung sind grundlegende Bedingungen, um die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu sichern. Zur Belebung der Konjunktur werden die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit den Maßnahmen der Agenda 2010 insgesamt verbessert. Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt dies, indem der Beitragssatz von 19,5 Prozent im Jahr 2004 beibehalten wird. Dazu sind bereits kurzfristig wirkende Maßnahmen zu ergreifen.
B. Lösung
Verlegung des Termins für die Zahlung der Renten an den Rentenzugang auf das Monatsende.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/1831 | 23.10.2003 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/1893 | 5.11.2003 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung |
15/1900 | 5.11.2003 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
15/2110 | 1.12.2003 | Unterrichtung durch die Bundesregierung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):