Hier ist das Drittes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/5338)
AnzeigeA. Ziel
Das Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die besondere Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen setzt die Verordnungen (EG) Nr. 1760/2000 und Nr. 1825/2000 in nationales Recht um. Es enthält Regelungen zu Einzelheiten der Überwachung, insbesondere zu Zuständigkeiten und Kontrollbefugnissen.
Die Kontrolle der Vorschriften ist nach dem geltenden Rindfleischetikettierungsgesetz zwischen den Landesbehörden und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) aufgeteilt. Anknüpfungspunkt für die jeweilige Zuständigkeit ist bislang die Zulassung der Betriebe nach der Fleischhygieneverordnung. Durch die Neuordnung des gemeinschaftlichen Hygienerechts und der damit verbundenen Notwendigkeit der Aufhebung der Fleischhygieneverordnung ist eine Anpassung der Zuständigkeiten notwendig.
Die Befugnisse der Kontrollbehörden hinsichtlich der Probenentnahme und Betretungsrechte in Unternehmen sind nicht eindeutig. Es muss klargestellt werden, welche Betriebe der Überwachung unterliegen.
B. Lösung
Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/5338 | 11.05.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/5739 | 20.06.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):