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Drittes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes

Vom 5.11.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 57 vom 9.11.2001.

Hier ist das Drittes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5399)

A. Ziel

Infolge der demografischen Entwicklung haben sich die Bedingungen für das Wohnen, die Betreuung und die Pflege in Heimen verändert. Hervorzuheben sind insbesondere die deutliche Erhöhung des Durchschnittsalters beim Wechsel von der Wohnung in ein Heim und die Zunahme der Zahl der pflegebedürftigen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner und des Grades der Pflegebedürftigkeit.

Um diesen geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den in Zukunft steigenden Anforderungen gerecht zu werden, ist eine umfassende Novellierung des Heimgesetzes erforderlich. Ziel ist es, die Rechtsstellung und den Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern von Heimen zu verbessern und die Qualität der Betreuung und Pflege weiterzuentwickeln. Damit soll eine moderne und praxisgerechte gesetzliche Grundlage für das Wohnen und die Betreuung älterer und behinderter Menschen in Heimen geschaffen werden. Mit der Novellierung des Heimgesetzes wird zugleich eine weitere Harmonisierung von Heimgesetz und SGB XI vorgenommen.

Mit dieser Novellierung wird eine für die Altenpolitik und für die Behindertenpolitik zentrale Ankündigung der Koalitionsvereinbarung vom 8. Oktober 1998 in die Tat umgesetzt.

B. Lösung

Zur Verbesserung der Rechtsstellung und des Schutzes der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen wird das Heimgesetz zu einem den heutigen Anforderungen entsprechenden Heimbewohnerschutzgesetz weiterentwickelt. Hierfür sieht der Entwurf folgende Schwerpunkte vor:

* Abgrenzung zwischen Heim und Formen des sog. Betreuten Wohnens

* Verbesserung der Transparenz von Heimverträgen

* Weiterentwicklung der Heimmitwirkung

* Stärkung der Heimaufsicht und Verbesserung ihres Eingriffsinstrumentariums

* Verbesserung der Zusammenarbeit von Heimaufsicht mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und den Trägern der Sozialhilfe

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/5399 23.02.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/6366 21.6.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze