Hier ist das Drittes Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/4691)
AnzeigeA. Ziel
Zum 11. April 2007 tritt die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates in Kraft. Dadurch werden im Fahrpersonalgesetz eine Reihe von Änderungen, insbesondere im Bereich der Ermächtigungsnormen erforderlich. Gleichzeitig ergibt sich aus den ersten Erfahrungen mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes die Notwendigkeit, bestimmte Anpassungen vorzunehmen.
B. Lösung
Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält die erforderlichen Anpassungen und Verbesserungen. Er ist gleichzeitig Voraussetzung für die erforderlichen Änderungen der Fahrpersonalverordnung und die Neufassung der Kontrollrichtlinienverordnung.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
16/4691 | 15.03.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/5238 | 08.05.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):