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Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes

Vom 23.10.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 48 vom 28.10.2008.

Hier ist das Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/5052)

A. Ziel

Die angesichts der demografischen Entwicklung schwierige Situation aller Alterssicherungssysteme erfordert den systemgerechten Beitrag aller Gruppen zur Sicherung der Systeme. Dies gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, die in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sind und durch die wirkungsgleiche Übertragung von Kürzungen auf die Beamtenversorgung ebenso für Beamtinnen und Beamte.

Diesem Ziel dient auch ein weiterer Beitrag der politischen Leitungsebene für ihr Sicherungssystem.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf sieht Einschnitte in die Versorgung der politischen Leitungsebene des Bundes vor.

Hierzu gehören die

* deutliche Kürzung der Bezugsdauer des Übergangsgeldes,

* Anhebung der Altersgrenze für den Bezugsbeginn des Ruhegehalts,

* Heraufsetzung der Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt,

* Erweiterung der Ruhensregelungen.

Außerdem werden die Mitglieder des letzten Ministerrats der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die aufgrund der ersten und gleichzeitig letzten freien Wahlen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in ihr Amt kamen, mit einer Mindestabsicherung in das System der Ministerversorgung einbezogen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/5052 20.04.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/9342 28.05.2008 Bericht des Innenausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung
16/9759 25.06.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
16/9781 25.06.2008 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze