Hier ist das Drittes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/5725)
AnzeigeA. Ziel
Nach § 16 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) haben Bund und Länder den Eisenbahngesellschaften Ausgleichsleistungen u. a. für 1. auferlegte Kindergeldzuschläge für Arbeitnehmer, die andere Verkehrsunternehmen nicht zu tragen haben und 2. auferlegte Ruhegehälter und Renten, die von den Eisenbahnen unter anderen als für den für andere Verkehrsträger geltenden Bedingungen zu tragen sind, zu leisten. Ursprung der Ausgleichspflicht war die ehemals den Eisenbahnen vorgeschriebene beamtenmäßige Besoldung und Versorgung ihrer Beschäftigten.
Infolge der Bahnreform und der Überleitung der früheren Staatsbahn in eine privatrechtliche Gesellschaft ist die Ausgleichspflicht für den Bund entfallen. Sie besteht nur noch für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) und hier für die so genannten Alt-NE, die bereits vor der Bahnreform bestanden haben. Neueren NE wurde die o. g. Verpflichtung bereits nicht mehr vorgeschrieben. Angesichts der Entwicklung im Eisenbahnsektor nach der Bahnreform, in deren Verlauf eine Vielzahl von nicht ausgleichsberechtigten NE entstanden ist, die im Wettbewerb mit ausgleichsberechtigten Unternehmen steht, erscheint ein Ausgleich für die o. g. Tatbestände nicht mehr zeitgemäß.
B. Lösung
Die Gesetzesänderung verfolgt das Ziel, die Auferlegung zusätzlicher Kindergeldzuschläge, Ruhegehälter und Renten für Eisenbahnen durch eine Änderung des § 16 Abs. 1 AEG aufzuheben. Damit würde die Ausgleichspflicht für neu eingestelltes Personal entfallen und für das vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung beschäftigte Personal mit dessen Ausscheiden mit der Zeit auslaufen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/5725 | 20.06.2007 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
16/6439 | 19.09.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):