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Drittes BtMG-Änderungsgesetz

(Langtitel: Drittes Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes)

Vom 28.3.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 13 vom 31.3.2000.

Hier ist das Drittes BtMG-Änderungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/1515)

A. Ziel

Träger der Drogenhilfe haben in der Vergangenheit in einigen Städten Räumlichkeiten geschaffen, in denen unter Aufsicht und unter hygienischen Bedingungen der Konsum von Heroin geduldet wird, das Drogenabhängige zu diesem Zweck mit sich führen. Der Betrieb der Drogenkonsumräume wurde zwar mit den örtlich zuständigen Strafverfolgungs-, Ordnungs- und Gesundheitsbehörden abgestimmt, es ist aber bisher keine Anpassung an die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften erfolgt, die insbesondere das Verschaffen einer "Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln" gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 BtMG unter Strafe stellen. Eine gesetzliche Grundlage für Drogenkonsumräume ist daher auch im Interesse der Betreiber sowie des darin beschäftigten Personals erforderlich.

Die Praxis der substitutionsgestützten Behandlung hat gezeigt, dass deren weitere Qualifizierung auch eine Weiterentwicklung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften über das Verschreiben von Substitutionsmitteln erfordert. Dazu ist es notwendig, die diesbezüglichen Verordnungsermächtigungen zu erweitern. Das betrifft die Regelungsmöglichkeiten des Verordnungsgebers über die Qualifikation von Ärzten, die Substitutionsmittel für Opiatabhängige verschreiben, sowie über ein Meldesystem nebst behördlichem Register für Substitutionspatienten. Entsprechende Regelungen hat der Bundesrat einstimmig in den Entschließungen vom 19. Dezember 1997 (BR-Drucksache 891/97) gefordert.

B. Lösung

Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und Schaffung von bundeseinheitlichen Rahmenvorschriften, nach denen die Landesregierungen den Betrieb von Drogenkonsumräumen näher regeln und genehmigen können. Einfügung neuer Verordnungsermächtigungen in das Betäubungsmittelgesetz, auf die der Verordnungsgeber Regelungen zur Schaffung eines Substitutionsregisters und zur Festlegung der Qualifikation der Ärzte stützen kann, die Substitutionsmittel verschreiben dürfen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/1515 27.8.1999 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/2345 14.12.1999 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit
14/2701 16.2.2000 Unterrichtung durch den Bundesrat (hier: Zustimmungsversagung gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes)
14/2665 10.2.2000 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Anrufung des Vermittlungsausschusses)
14/2796 23.2.2000 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze