Hier ist das Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10297)
AnzeigeA. Ziel
§ 29 Abs. 4 des Luftverkehrsgesetzes nimmt Bezug auf die Erkenntnisse aus dem Informationsaustausch mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Artikel 5 Abs. 1 der Richtlinie 2004/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, die Flughäfen in der Gemeinschaft anfliegen (ABl. EU Nr. L 143 S. 76), und verweist auf das in Anhang II dieser Richtlinie festgelegte Verfahren. Durch die Richtlinie 2008/49/EG der Kommission vom 16. April 2008 (ABl. EU Nr. L 109 S. 17) ist allerdings dieser Anhang II geändert worden. Es ist sicherzustellen, dass in § 29 Abs. 4 des Luftverkehrsgesetzes auf die aktuelle Fassung der Richtlinie und damit des Anhanges II Bezug genommen wird.
B. Lösung
Anpassung der Fundstelle in § 29 Abs. 4 des Luftverkehrsgesetzes durch Bezugnahme auf die Richtlinie 2004/36/EG in ihrer geänderten Fassung.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10297 | 22.09.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/10573 | 15.10.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):