Hier ist das Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/4736)
AnzeigeA. Ziel
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Regelungen des Verkehrs mit Tierarzneimitteln anzupassen, um eine praxisgerechte Versorgung von Tierbeständen mit Arzneimitteln zu erleichtern. Damit wird Forderungen des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 118/03 (Beschluss)) und des Ausschusses des Deutschen Bundestages für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Rechnung getragen.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf enthält eine Anpassung der Abgaberegelungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Daneben wird die Abgabe von Teilmengen aus Arzneimittelpackungen erleichtert, sofern eine Qualitätsminderung hierdurch nicht zu befürchten ist. Die Änderung der so genannten Umwidmungskaskade dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/28/EG, das Abgabeverbot umgewidmeter Arzneimittel wird abgeschafft. Weitere Anpassungen erfolgen hinsichtlich des Imports von Arzneimitteln aus anderen Mitgliedstaaten. Es wird eine Kommission geschaffen, die Aufgaben wahrnimmt im Zusammenhang mit den angepassten Abgaberegelungen und die den Stand der tierärztlichen Wissenschaft in Leitlinien beschreibt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/4736 | 26.1.2005 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/5112 | 16.3.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):