Hier ist das Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/36)
AnzeigeA. Ziel
Zur Erfüllung der Informationsanforderungen der EG-Konjunkturstatistikverordnung ist derzeit eine befristete Verordnung der Bundesregierung in Kraft, in der vierteljährliche Direktbefragungen bei bestimmten Dienstleistungsunternehmen für die Jahre 2003 bis 2005 als Bundesstatistik angeordnet sind. Für die Jahre ab 2006 ist beabsichtigt, Verwaltungsdaten zu nutzen, wenn diese sich in den Tests nach dem am 6. November 2003 in Kraft getretenen Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) als geeignet erweisen.
Laut Statistischem Bundesamt wird sich das Ergebnis der Tests für die betreffenden Dienstleistungsbereiche verzögern; damit ist die Verwendung der Verwaltungsdaten ab 2006 nicht sichergestellt.
B. Lösung
Es ist vorsorglich eine neue Rechtsgrundlage für Primärerhebungen über das Jahr 2005 hinaus vorzubereiten, die aber befristet bzw. jederzeit aussetzbar sein muss, damit bei festgestellter Eignung der Verwaltungsdaten und der Gewährleistung ihrer Verwendung in den statistischen Ämtern die Unternehmen sofort entlastet werden können.
Da eine Verlängerung der Geltungsdauer der derzeitigen Verordnung ohne Änderung des Bundesstatistikgesetzes nicht möglich ist, ist ein auf drei Jahre befristetes Gesetz mit einer flexiblen Verordnungsermächtigung und wie bisher dezentralen Erhebungen, d. h. Durchführung durch die statistischen Ämter der Länder, eine Lösung.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/36 | 03.11.2005 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/465 | 25.01.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):