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DBAG-Zuständigkeitsverordnung

(Langtitel: Verordnung über die Zuständigkeit der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft für Entscheidungen in Angelegenheiten der zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens)

In der Fassung vom 1.1.1994, zuletzt geändert durch Siebtes Besoldungsänderungsgesetz vom 3.12.2015.

Rechtsbereich: Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst      FNA Nr. 931-5-1

Hier ist die DBAG-Zuständigkeitsverordnung im WWW zu finden:

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Matthias Dörfler
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HTML fortlaufender Text 31.10.2006
BMJ/juris
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:



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