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Chemikalien-Übergangsverordnung

(Langtitel: Verordnung über Übergangsmaßnahmen für die chemikalienrechtliche Anmeldung von Stoffen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet)

In der Fassung vom 18.2.1992.

Nicht mehr in Kraft!

Rechtsbereich: Allgemeines Umweltrecht, Sonstige Bereiche des Umweltrechts      FNA Nr. 105-3-15

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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