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BvS-Abwicklungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Abwicklung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben)

Vom 28.10.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 52 vom 31.10.2003.

Hier ist das BvS-Abwicklungsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1181)

A. Ziel

Nachdem die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ihren Privatisierungsauftrag erledigt hat, wird die Anstalt auf ein Abwicklungsvermögen reduziert.

B. Lösung

Die bisherigen Organe der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, Präsident und Verwaltungsrat, werden abgeschafft. An die Stelle des Präsidenten treten ein oder mehrere Abwickler. Außerdem werden die Regelungen zur Übertragung von Aufgaben und Vermögenswerten und zur Auflösung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben modifiziert. Die Änderungen der weiteren Vorschriften (Artikel 2 bis 4) dienen der Bereinigung von bestehenden Regelungen im Interesse einer zügigen Erledigung der Abwicklungsaufgaben.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/1181 18.6.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/1352 2.7.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze