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Bundeswehrreform-Begleitgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Begleitung der Reform der Bundeswehr)

Vom 21.7.2012, verkündet in BGBl I Jahrgang 2012 Nr. 35 vom 25.7.2012.

Hier ist die Bundeswehrreform-Begleitgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/9340)

A. Ziel

Die Neuausrichtung der Bundeswehr erfordert neben einer deutlichen Verringerung des militärischen und des zivilen Personals eine grundlegende Umstrukturierung des gesamten Personalkörpers hin zu einer stärkeren Einsatzausrichtung und Effizienzsteigerung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für eine schnelle, einsatzorientierte und sozialverträgliche Personalanpassung zu schaffen und die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber durch reformbegleitende Initiativen nachhaltig zu sichern. Dabei wird vorrangig angestrebt, nicht mehr benötigte Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr anderweitig zu verwenden. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung und Verjüngung des Personals gelten bis zum 31. Dezember 2017.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:

* Beurlaubung zur Förderung anderweitiger Verwendungen im öffentlichen Dienst oder außerhalb des öffentlichen Dienstes.

* Abgestufte Regelungen zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand.

* Ausgleichszahlungen für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, deren Dienstverhältnis in das einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit umgewandelt wird.

* Finanzieller Ausgleich, falls die anderweitige Verwendung im öffentlichen Dienst mit einer Verringerung der Besoldung verbunden ist.

* Einführung einer Verpflichtungsprämie für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit.

* Erweiterung der Berufsförderungsansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Darüber hinaus werden die Leistungen der Berufsförderung aus der aktiven Dienstzeit in die Zeit nach Dienstzeitende verlagert. Der Gesetzentwurf berücksichtigt ferner Änderungsbedarf in wehr- und beamtenrechtlichen Vorschriften, der sich aus der neuen Organisationsstruktur der Bundeswehr ergibt. Für Reservistinnen und Reservisten, die ehrenamtlich Verbindungs- und Führungsfunktionen im Rahmen der zivil-militärischen Zusam-

menarbeit übernehmen, wird durch ein neues Reservistinnen- und Reservistengesetz ein besonderes Wehrdienstverhältnis geschaffen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/9340 18.04.2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/9792 24.05.2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses
17/9793 24.05.2012 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
17/9954 13.06.2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses
17/9994 13.06.2012 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze