(Langtitel: Verordnung zu Voraussetzungen von automatisierten Meldedatenabrufen durch Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes und der Länder)
Vom 1.12.2014, verkündet in BGBl I Jahrgang 2014 Nr. 56 vom 8.12.2014.
Hier ist die Bundesmeldedatenabrufverordnung im WWW zu finden: