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Bundesmeldedatenabrufverordnung

(Langtitel: Verordnung zu Voraussetzungen von automatisierten Meldedatenabrufen durch Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes und der Länder)

Vom 1.12.2014, verkündet in BGBl I Jahrgang 2014 Nr. 56 vom 8.12.2014.

Hier ist die Bundesmeldedatenabrufverordnung im WWW zu finden:

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