Hier ist die Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/9875)
AnzeigeA. Ziel
Nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und § 70 des Beamtenversorgungsgesetzes sind die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.
B. Lösung
Mit dem Gesetzentwurf werden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 31. März 2012 wie folgt an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst:
1. Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden im März 2012 sowie im Januar und August 2013 linear angehoben. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 31. März 2012 zeit- und inhaltsgleich übernommen. Die Erhöhungen vermindern sich gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG jeweils um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz.
Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent, zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent und zum 1. August 2013 um 1,2 Prozent.
Gemäß § 14a Absatz 2 Satz 2 BBesG wird der Unterschiedsbetrag gegenüber einer nicht nach § 14a Absatz 2 Satz 1 BBesG verminderten Anpassung der Versorgungsrücklage zugeführt.
2. Die Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen zum 1. März 2012 um 50 Euro und zum 1. August 2013 um 40 Euro.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/9875 | 07.06.2012 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/10058 | 21.06.2012 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates) |
17/10145 | 27.06.2012 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
17/10151 | 27.06.2012 | Bericht des Haushaltsausschusses |
17/10195 | 29.06.2012 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 15. bis 28. Juni 2012) |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):