Hier ist das Biozidgesetz im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7007)
AnzeigeA. Ziel
Von Biozid-Produkten (Produkte wie Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel, Rattengifte, Antifoulingfarben, deren Zweck es ist, auf chemisch/biologischem Wege Schadorganismen zu bekämpfen) können Risiken für Mensch und Umwelt ausgehen, die die Schaffung eines besonderen Regelungsrahmens für diese Produkte, insbesondere eine Vorvermarktungskontrolle, erfordern. Die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten sieht deshalb die Einführung eines EG-weit abgestimmten Biozid-Zulassungsverfahrens sowie ergänzender Vorschriften z. B. zur Kennzeichnung und zur Werbung vor. Diese Regelungen sind in das deutsche Recht umzusetzen.
B. Lösung
Die zur Richtlinienumsetzung erforderlichen gesetzlichen Regelungen werden in das Chemikaliengesetz eingestellt. Zugleich werden das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, das Arzneimittelgesetz und das Pflanzenschutzgesetz in Detailpunkten angepasst.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
14/7007 | 1.10.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/7922 | 20.12.2001 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
14/8508 | 13.3.2002 | Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
14/8577 | 19.3.2002 | Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):