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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3419)
AnzeigeA. Ziel
Die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 betreffend internationale Rechnungslegungsstandards (sog. IAS-Verordnung), die sog. Schwellenwertrichtlinie 2003/38/EG, die sog. Fair-Value-Richtlinie 2001/65/EG, die sog. Modernisierungsrichtlinie 2003/51/EG, die EU-Kommissionsempfehlung über Unabhängigkeitsregeln für Abschlussprüfer, die Empfehlungen der deutschen Corporate-Governance-Kommission sowie der sog. Zehn-Punkte-Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vom 25. Februar 2003 erfordern Gesetzesänderungen auf den Gebieten des Bilanzrechts und des Rechts der Abschlussprüfer. Ziel ist es, im Hinblick auf die aktuellen internationalen Entwicklungen im Bereich der Kapitalmärkte und der internationalen Rechnungslegungsstandards das Vertrauen in die Aussagekraft von Unternehmensabschlüssen und die Unabhängigkeit und Objektivität sowie das Testat des Abschlussprüfers zu stärken und entsprechende Vorgaben des europäischen Bilanzrechts in nationales Recht umzusetzen.
B. Lösung
Die Lösung besteht in einer Änderung insbesondere des deutschen Bilanzrechts im Handelsgesetzbuch, vor allem im Hinblick auf die Konzernrechnungslegung und die gesetzliche Abschlussprüfung. Der Gesetzentwurf fügt sich ein in ein Gesamtpaket verschiedener Maßnahmen mehrerer Ressorts der Bundesregierung, von denen dieser Gesetzwurf ein wichtiger Teil ist.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/3419 | 24.6.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/4054 | 27.10.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):