Zurück zur Hauptseite

Bilanzkontrollgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen)

Vom 15.12.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 69 vom 20.12.2004.

Hier ist das Bilanzkontrollgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
BMJ PDF fortlaufender Text
Die Aktiengesellschaft PDF fortlaufender Text
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3421)

A. Ziel

Unternehmensskandale der Vergangenheit ­ verursacht durch Bilanzmanipulationen ­ haben das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt erschüttert. Es ist das vordringliche Ziel der Bundesregierung, das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit von Unternehmensabschlüssen und damit in den Kapitalmarkt wiederherzustellen und nachhaltig zu stärken.

B. Lösung

Ein von staatlicher Seite beauftragtes privatrechtliches Gremium wird ­ neben Abschlussprüfer und Aufsichtsrat ­ die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen prüfen. Die Prüfung soll stichprobenartig und bei konkretem Verdacht auf Bilanzmanipulationen erfolgen. Ziel ist es, auf der Basis freiwilliger Mitwirkung des Unternehmens zu prüfen, ob die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten wurden und ggf. für eine Veröffentlichung von Bilanzfehlern zu sorgen. Ist das Unternehmen nicht freiwillig zur Mitwirkung bei der Prüfung bereit oder akzeptiert es das Prüfungsergebnis der Prüfstelle nicht, wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) eingreifen. Sie erhält die Befugnis, die Prüfung gegebenenfalls mit hoheitlichen Mitteln durchzusetzen und das Unternehmen zur Veröffentlichung festgestellter Rechnungslegungsfehler zu verpflichten.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3421 24.6.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/4055 27.10.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze