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BfAI-Personalgesetz

(Langtitel: Gesetz über das Personal der Bundesagentur für Außenwirtschaft)

Vom 8.12.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 56 vom 10.12.2008.

Hier ist das BfAI-Personalgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10293)

A. Ziel

Die operativen Aufgaben des Standortmarketings des Bundes und die Bereitstellung von außenwirtschaftlichen Informationen für das In- und Ausland werden derzeit im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie getrennt voneinander wahrgenommen durch

* die Bundesgesellschaft Invest in Germany GmbH,

* die nachgeordnete Bundesoberbehörde Bundesagentur für Außenwirtschaft und

* die mit der Bundesagentur verbundene Gesellschaft für Außenhandelsinformationen mbH (Auslandskorrespondenten-Netzwerk). Die Bundesregierung beabsichtigt, die Wahrnehmung dieser Aufgaben mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in einer neu zu gründenden privatrechtlichen Bundesgesellschaft zu konzentrieren, um damit das außenwirtschaftliche Informations- und Beratungsangebot zur Förderung der Wirtschaft auszubauen und zu verbessern. Der Name der Gesellschaft soll "Germany Trade and Invest ­ Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH" lauten.

Der vorliegende Gesetzentwurf hat daher das Ziel, die Beamtinnen, Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher bei der Bundesagentur für Außenwirtschaft tätig sind, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuzuordnen und ihnen gleichzeitig Tätigkeiten bei der Germany Trade and Invest ­ Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH, die aus der Verschmelzung von Invest in Germany GmbH und Gesellschaft für Außenhandelsinformationen mbH entstehen wird, zuzuweisen.

B. Lösung

Durch die organisatorische Zusammenführung der Invest in Germany GmbH, der Bundesagentur für Außenwirtschaft und der Gesellschaft für Außenhandelsinformationen mbH in der privatrechtlich organisierten Germany Trade and Invest ­ Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH zum

1. Januar 2009 wird ein weiterer Schritt zur Neuorganisation der Außenwirtschaftsförderung und des Standortmarketings des Bundes vollzogen. Die Beschäftigten der bisherigen Bundesagentur für Außenwirtschaft werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirt-

schaft und Technologie) zugeordnet; gleichzeitig werden ihnen Tätigkeiten bei der Germany Trade and Invest ­ Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH zugewiesen. Die bisherigen Aufgaben der Bundesagentur für Außenwirtschaft werden kraft Organisationsentscheidung des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie ausgegliedert und auf die Germany Trade and Invest ­ Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH übertragen. Parallel dazu wird die Bundesagentur für Außenwirtschaft aufgelöst.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10293 22.09.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/10664 17.10.2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates)
16/10665 20.10.2008 Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 26. September bis 16. Oktober)
16/10883 12.11.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze