Zurück zur Hauptseite

Besoldungsstrukturgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Modernisierung der Besoldungsstruktur)

Vom 21.6.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 41 vom 28.6.2002.

Hier ist das Besoldungsstrukturgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6390)

A. Ziel

Der Gesetzentwurf ist eines von 15 Leitprojekten des Programms "Moderner Staat ­ Moderne Verwaltung", das die Bundesregierung am 1. Dezember 1999 verabschiedet hat. Mit diesem Programm soll das Leitbild des aktivierenden Staates, das sich die Bundesregierung in der Koalitionsvereinbarung "Aufbruch und Erneuerung ­ Deutschlands Weg ins 21. Jahrhundert" gegeben hat, umgesetzt werden.

Zur Umsetzung der Vorgaben des Leitbildes "aktivierender Staat" und des Programms "Moderner Staat ­ moderne Verwaltung" ist auch das Besoldungsrecht zugunsten aller Dienstherren zu flexibilisieren. Mit dem Gesetzentwurf sollen deshalb bundeseinheitliche Vorgaben in der Beamtenbesoldung abgebaut und den Dienstherren größere Gestaltungsspielräume an die Hand gegeben werden, um im Personalbereich differenzierter handeln zu können. Darüber hinaus werden den Mitarbeitern neue Perspektiven eröffnet und ihr Leistungswille gefördert.

B. Lösung

Der Entwurf sieht im Wesentlichen folgende Maßnahmen vor:

* Flexibilisierung der Bezahlung im Eingangsamt und ersten Beförderungsamt im gehobenen und höheren Dienst durch die Einführung von Bandbreiten über drei Besoldungsgruppen.

* weitere Leistungsanreize durch Einführung der Bandbreitenförderung.

* Verlagerung der Regelungskompetenz für die Stellenobergrenzen auf die Länder.

* Zulage für die vorübergehende Wahrnehmung herausgehobener Funktionen.

* Modernisierung der Regelungen zum Familienzuschlag durch Streichung des sog. Verheiratetenzuschlags sowie damit verbundene verwaltungsvereinfachende Regelungen.

* Dauerhafte Erhöhung der kinderbezogenen Anteile im Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/6390 21.6.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/8623 20.3.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
14/8633 20.3.2002 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
14/8960 2.5.2002 Unterrichtung durch den Bundesrat

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze