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Berufsaufsichtsreformgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung)

Vom 3.9.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 45 vom 5.9.2007.

Hier ist das Berufsaufsichtsreformgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2858)

A. Ziel

Die Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer ist Kernanliegen und -aufgabe der Wirtschaftsprüferkammer als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung. Bislang verfügt die Wirtschaftsprüferkammer aber nicht in jedem Fall über diejenigen gesetzlichen Möglichkeiten, die sinnvoll und geeignet wären, um diesem Auftrag als Körperschaft des öffentlichen Rechts gerecht zu werden. Da jedoch insbesondere der Aspekt einer unabhängigen und starken Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer nicht nur national, sondern zunehmend auch international erwartet und gefordert wird, sind die bisherigen Regelungen hinsichtlich der Ermittlungszuständigkeit und der Ermittlungskompetenzen der Wirtschaftsprüferkammer und des Verhältnisses der Wirtschaftsprüferkammer zu Generalstaatsanwaltschaft und Berufsgericht als letztverantwortliche Instanz im Rahmen des berufsgerichtlichen Verfahrens zu prüfen und sachgerecht anzupassen.

B. Lösung

In Anknüpfung an das Wirtschaftsprüfungsexamen-Reformgesetz vom 1. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2446), mit dem im Bereich der Berufsaufsicht bereits einige Maßnahmen zur Stärkung der Selbstverwaltung eingeführt wurden, sind ergänzend nun einige Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung zu modernisieren und einzuführen, um der Wirtschaftsprüferkammer zusätzliche, geeignetere und durchsetzungsstärkere Instrumente insbesondere im Rahmen der Ermittlungskompetenz an die Hand zu geben.

Neben diesem Schwerpunkt der Reform der Berufsaufsicht setzt das vorliegende Gesetz auch Teile der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates in deutsches Recht um.

Zudem werden zur Anpassung an die Berufspraxis Änderungen in die Wirtschaftsprüferordnung übernommen und im Rahmen der Deregulierung und Vereinfachung des Bundesrechts zwei bestehende Rechtsverordnungen aufgehoben.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/2858 04.10.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/5544 04.06.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze