Rechtsbereich: Wahlrecht FNA Nr. 111-1-3
In manchen deutschen Wahllokalen werden keine Stimmzettel sondern Wahlmaschinen zur Stimmabgabe eingesetzt. Damit das Ganze nicht ausgeht wie bei der US-Präsidentschaftswahl in Florida, enthält diese Verordnung Anforderungen für die Zulassung solcher Wahlgeräte und Regeln für die Durchführung von Wahlen mit ihnen.
Hier ist die Bundeswahlgeräteverordnung im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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