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Bundeswahlgeräteverordnung

(Langtitel: Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland)

In der Fassung vom 3.9.1975, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung und der Europawahlordnung vom 20.4.1999.

Rechtsbereich: Wahlrecht      FNA Nr. 111-1-3

In manchen deutschen Wahllokalen werden keine Stimmzettel sondern Wahlmaschinen zur Stimmabgabe eingesetzt. Damit das Ganze nicht ausgeht wie bei der US-Präsidentschaftswahl in Florida, enthält diese Verordnung Anforderungen für die Zulassung solcher Wahlgeräte und Regeln für die Durchführung von Wahlen mit ihnen.

Hier ist die Bundeswahlgeräteverordnung im WWW zu finden:

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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