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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1364)
AnzeigeA. Ziel
1. Das gegenwärtige Funksystem der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) beruht auf der veralteten analogen Funktechnik, die nicht mehr weiterentwickelt wird und wichtige operativ-taktische Anforderungen an eine moderne BOS-Kommunikation wie Abhörsicherheit, Übertragung von Daten zusätzlich zur Sprachübertragung, bundesweite Kommunikation, einsatzbezogene dynamische Gruppenbildung, direkte Einzelverbindungen mit anderen Funkteilnehmerinnen und Funkteilnehmern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern im öffentlichen Netz nicht erfüllt.
Bund und Länder beabsichtigen daher den Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle inländischen BOS (Digitalfunk BOS). Dazu haben der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder am 26. Juni 2003 beschlossen, die Voraussetzungen für die schrittweise Einführung des bundeseinheitlichen Digitalfunks zu schaffen und den Analogfunk nach einer Migrationsphase abzulösen. Das Bundesministerium des Innern und die Innenminister und -senatoren der Länder haben ferner zu diesem gemeinsamen Zweck am 24. März 2004 die "Vereinbarung zur Regelung der Zusammenarbeit beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland" (Dachvereinbarung) geschlossen. Die Erfahrungen bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und die daraus resultierenden gestiegenen Anforderungen an die Sicherheitsbehörden insbesondere auch im Hinblick auf deren Kommunikationssysteme verdeutlichen den Stellenwert des Digitalfunk BOS. Netzinfrastruktur und Betrieb des Digitalfunk BOS sind Kernelemente der deutschen Sicherheitsarchitektur.
2. Unabhängig von der konkreten Entscheidung für eine bestimmte Technologie des Digitalfunk BOS und von der konkreten Ausgestaltung von Verträgen mit Dritten sowie den entsprechenden Vergabeverfahren ist es erforderlich, die Interessen der Nutzer des Digitalfunk BOS organisatorisch gebündelt wahrzunehmen.
Dazu ist eine Aufgabenträgerin für die Bundesaufgaben des Digitalfunk BOS erforderlich, die gleichzeitig nach Maßgabe eines Verwaltungsabkommens die entsprechenden Aufgaben für die Länder wahrnimmt. Entsprechend fungiert sie als Auftraggeberin bei allen Beschaffungsvorgängen im Zusammenhang mit Auf-
bau und Betrieb des Digitalfunk BOS und ist Sachwalterin des Zweckvermögens, das im Zuge des Netzaufbaus angeschafft wird.
B. Lösung
Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/1364 | 02.05.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/1610 | 26.05.2006 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
16/1683 | 31.05.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
16/1701 | 31.05.2006 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):