Hier ist das Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7078)
AnzeigeA. Ziel
Die Finanzstabilität in Deutschland kann nur mit einer effektiven Finanzaufsicht gewährleistet werden. Ein starker Finanzplatz erfordert eine starke Aufsicht. Die Anforderungen an eine moderne Aufsicht mit ihren komplexen internationalen und nationalen Verflechtungen sind immens. Auch die Erwartungen der Politik sind angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung eines funktionierenden Finanzsektors hoch gesteckt.
Nach fünf Jahren Allfinanzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) besteht kein Zweifel, dass sich deren Konzept voll bewährt hat. Jetzt gilt es, die Erfahrungen der Anfangsphase zu bewerten und die Weichen für die Zukunft zu stellen. Ziel dieses Gesetzes ist daher eine Reorganisation der Führungsstruktur der BaFin.
B. Lösung
Eine funktionierende Aufsicht benötigt auch dementsprechende Rahmenbedingungen. Die organisatorische Führungsstruktur der BaFin wird an die wachsenden Herausforderungen an die Aufsichtstätigkeit der BaFin angepasst. Die Führung der BaFin wird auf eine breitere Basis gestellt. Die Besoldung der Mitglieder des neuen Direktoriums wird angepasst.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/7078 | 12.11.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/8083 | 13.02.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):