Zurück zur Hauptseite

Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Modernisierung der Aufsichtsstruktur der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)

Vom 28.3.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 12 vom 4.4.2008.

Hier ist das Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7078)

A. Ziel

Die Finanzstabilität in Deutschland kann nur mit einer effektiven Finanzaufsicht gewährleistet werden. Ein starker Finanzplatz erfordert eine starke Aufsicht. Die Anforderungen an eine moderne Aufsicht mit ihren komplexen internationalen und nationalen Verflechtungen sind immens. Auch die Erwartungen der Politik sind angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung eines funktionierenden Finanzsektors hoch gesteckt.

Nach fünf Jahren Allfinanzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) besteht kein Zweifel, dass sich deren Konzept voll bewährt hat. Jetzt gilt es, die Erfahrungen der Anfangsphase zu bewerten und die Weichen für die Zukunft zu stellen. Ziel dieses Gesetzes ist daher eine Reorganisation der Führungsstruktur der BaFin.

B. Lösung

Eine funktionierende Aufsicht benötigt auch dementsprechende Rahmenbedingungen. Die organisatorische Führungsstruktur der BaFin wird an die wachsenden Herausforderungen an die Aufsichtstätigkeit der BaFin angepasst. Die Führung der BaFin wird auf eine breitere Basis gestellt. Die Besoldung der Mitglieder des neuen Direktoriums wird angepasst.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/7078 12.11.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/8083 13.02.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze