Zurück zur Hauptseite

Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets)

Vom 19.12.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 71 vom 21.12.2001.

Hier ist das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
gesundheitspolitik.net HTML fortlaufender Text
Praxis Dr. Mauerberg und Dr. Wald PDF fortlaufender Text
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6309)

A. Ziel

Die bisherigen Regelungen zur Steuerung der Arznei- und Heilmittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung durch ein stringentes Arznei- und Heilmittelbudget, verbunden mit einer Haftung der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung bei Überschreitung des Budgets waren mit erheblichen Umsetzungsproblemen verbunden. Sie betrafen vor allem die Akzeptanz der Regelungen bei den Vertragsärzten und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Defizite bei der Bereitstellung der erforderlichen Daten.

B. Lösung

Das Gesetz sieht folgende Steuerungsmaßnahmen in diesen Versorgungsbereichen vor:

* Die Vorgaben des bisherigen Rechts zur Verringerung der Gesamtvergütungen wegen der Überschreitung der Arznei- und Heilmittelbudgets werden rückwirkend aufgehoben (Beseitigung des "Kollektivregresses").

* Die Verantwortlichkeit der Vertragsparteien auf der Ebene der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen wird konkretisiert. Sie treffen insbesondere Arzneimittelvereinbarungen, die neben einem Ausgabenvolumen konkrete Zielvereinbarungen und Umsetzungsmaßnahmen beinhalten.

* Die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung werden flexibilisiert. Sie regelt selbst die Folgen einer Überschreitung des vereinbarten Ausgabenvolumens, kann Anreize insbesondere zur Erfüllung der Zielvereinbarungen setzen und bestimmt auch Intensität und Ausmaß der Prüfung einzelner Vertragsärzte nach Richtgrößenvorgaben weitgehend selbst.

* Qualitative medizinische Versorgungskriterien sollen stärker berücksichtigt werden.

* Die Information und Beratungsmöglichkeiten der Beteiligten werden ausgebaut und die Bestimmungen zu den hierfür erforderlichen Daten werden konkretisiert.

* Die Ausgabenvolumen für Arznei- und Heilmittel werden voneinander getrennt.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/6309 19.6.2001 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/7170 17.10.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze