Rechtsbereich: (Individual-)Arbeitsrecht, Arbeitsschutz FNA Nr. 400-6
Das Gesetz enthält - neben reinen Änderungsbestimmungen - eine Regelung über die Pflicht, bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften im Betrieb auszuhängen. Ein Musterbeispiel für schlechte Gesetzgebungstechnik: eine einzelne inhaltliche Vorschrift in einem Änderungsgesetz, und die behandelt ihr Thema nicht einmal vollständig - auch andere Gesetze enthalten Aushangpflichten für den Arbeitgeber.
Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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