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Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz

(Langtitel: Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang)

In der Fassung vom 13.8.1980, zuletzt geändert durch Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14.8.2006.

Rechtsbereich: (Individual-)Arbeitsrecht, Arbeitsschutz      FNA Nr. 400-6

Das Gesetz enthält - neben reinen Änderungsbestimmungen - eine Regelung über die Pflicht, bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften im Betrieb auszuhängen. Ein Musterbeispiel für schlechte Gesetzgebungstechnik: eine einzelne inhaltliche Vorschrift in einem Änderungsgesetz, und die behandelt ihr Thema nicht einmal vollständig - auch andere Gesetze enthalten Aushangpflichten für den Arbeitgeber.

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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