Hier ist das Anlegerschutzverbesserungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3174)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem Gesetzentwurf wird die EU-Marktmissbrauchsrichtlinie umgesetzt, eine Prospektpflicht für nicht in Wertpapieren verbriefte Anlageformen des "Grauen Kapitalmarkts" eingeführt und die Regelung zur Zusammensetzung des Börsenrates flexibilisiert.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf verbessert den Anlegerschutz im Bereich der Kapitalmarktinformationen und des Schutzes vor unzulässigen Marktpraktiken. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie werden das Insiderrecht, das Recht der Adhoc-Publizität und die Regelungen zu Marktmanipulationen modernisiert und auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Mit der Erweiterung der für Wertpapiere bereits bestehenden Prospektpflicht auf nicht in Wertpapieren verbriefte Anlageformen, flankiert durch entsprechende Haftungsansprüche, wird der Anlegerschutz durch größere Produkttransparenz und Stärkung der Haftungsansprüche der Anleger verbessert. Durch die Flexibilisierung der Regelungen zur Zusammensetzung des Börsenrates wird den Bedürfnissen von Spezialbörsen mit ihrem sehr speziellen Teilnehmerkreis hinsichtlich der Zusammensetzung des Börsenrates Rechnung getragen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/3174 | 24.5.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/3355 | 16.6.2004 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
15/3493 | 1.7.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):