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Anlegerschutzverbesserungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes)

Vom 28.10.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 56 vom 29.10.2004.

Hier ist das Anlegerschutzverbesserungsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3174)

A. Ziel

Mit dem Gesetzentwurf wird die EU-Marktmissbrauchsrichtlinie umgesetzt, eine Prospektpflicht für nicht in Wertpapieren verbriefte Anlageformen des "Grauen Kapitalmarkts" eingeführt und die Regelung zur Zusammensetzung des Börsenrates flexibilisiert.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf verbessert den Anlegerschutz im Bereich der Kapitalmarktinformationen und des Schutzes vor unzulässigen Marktpraktiken. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie werden das Insiderrecht, das Recht der Adhoc-Publizität und die Regelungen zu Marktmanipulationen modernisiert und auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Mit der Erweiterung der für Wertpapiere bereits bestehenden Prospektpflicht auf nicht in Wertpapieren verbriefte Anlageformen, flankiert durch entsprechende Haftungsansprüche, wird der Anlegerschutz durch größere Produkttransparenz und Stärkung der Haftungsansprüche der Anleger verbessert. Durch die Flexibilisierung der Regelungen zur Zusammensetzung des Börsenrates wird den Bedürfnissen von Spezialbörsen mit ihrem sehr speziellen Teilnehmerkreis hinsichtlich der Zusammensetzung des Börsenrates Rechnung getragen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3174 24.5.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/3355 16.6.2004 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
15/3493 1.7.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze