Hier ist das Altenpflegegesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/1578)
AnzeigeA. Ziel
Das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege soll die bundesrechtliche Grundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung in der Altenpflege schaffen.
B. Lösung
Zulassung zu den Berufen in der Altenpflege nach den im Gesetz genannten Voraussetzungen. Die Ausbildung für den Altenpflegeberuf wird unter Beachtung schulrechtlicher Strukturen der Länder als eigenständige Ausbildung geregelt. Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe kann von den Ländern im Rahmen der Vorgaben des Bundes gestaltet werden.
Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind:
* Ausbildungsregelungen sowohl für den Bereich der Altenpflege als auch für die Altenpflegehilfe,
* Schutz der Berufsbezeichnung,
* Einräumung eines Anspruchs auf Ausbildungsvergütung,
* Dauer der Regelausbildung: in der Altenpflege drei Jahre, in der Altenpflegehilfe ein Jahr,
* Möglichkeit der berufsbegleitenden Ausbildung,
* Verkürzung der Dauer der Altenpflegeausbildung bei bestimmten Vorausbildungen und -tätigkeiten,
* Regelung des Ausbildungsverhältnisses,
* Finanzierung der Ausbildungsvergütung über die Entgelte der ausbildenden Einrichtungen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/1578 | 10.9.1999 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/3736 | 3.7.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):