Rechtsbereich: Steuern FNA Nr. 612-31-1
Der Steuerzuschlag auf Alkopops soll der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für Maßnahmen der Suchtprävention zur Verfügung stehen. Die Verordnung enthält Bestimmungen zur Berechnung und Verbuchungdes Mehreinkommens.
Hier ist die Alkopopsteuerverordnung im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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