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Alkopopsteuerverordnung

(Langtitel: Verordnung über das Verfahren zur Berechnung des Netto-Mehraufkommens der nach dem Alkopopsteuergesetz erhobenen Alkopopsteuer)

In der Fassung vom 1.11.2004, zuletzt geändert durch Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz vom 10.3.2017.

Rechtsbereich: Steuern      FNA Nr. 612-31-1

Der Steuerzuschlag auf Alkopops soll der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für Maßnahmen der Suchtprävention zur Verfügung stehen. Die Verordnung enthält Bestimmungen zur Berechnung und Verbuchungdes Mehreinkommens.

Hier ist die Alkopopsteuerverordnung im WWW zu finden:

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