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Akkreditierungsstellengesetz

(Langtitel: Gesetz über die Akkreditierungsstelle)

Vom 31.7.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 51 vom 6.8.2009.

Hier ist das Akkreditierungsstellengesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12983)

A. Ziel

Auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Anforderungen an Akkreditierung und Marktüberwachung bei der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 muss Deutschland bis zum 1. Januar 2010 eine nationale Akkreditierungsstelle errichten.

Vor dem Hintergrund von zurzeit fünf privaten sowie neun Bundes- und vier Länderstellen, die Akkreditierungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 10 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 durchführen, soll nunmehr eine nationale Akkreditierungsstelle im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 errichtet werden.

B. Lösung

Erlass eines Gesetzes über die Akkreditierungsstelle.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12983 12.05.2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/13406 17.06.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze