Hier ist das Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8526)
AnzeigeA. Ziel
Die Neuausrichtung der gemeinschaftlichen Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse macht eine Bestimmung einer zuständigen innerstaatlichen Stelle erforderlich. Dem dient der Gesetzentwurf.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor:
* Bestimmung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als zuständige Stelle,
* Festlegung von Duldungs- und Mitwirkungspflichten auf Seiten des Begünstigten sowie
* Einräumung einer Ermächtigungsgrundlage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zum Erlass von Rechtsverordnungen zur näheren Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/8526 | 13.03.2002 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/8811 | 17.4.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft |