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Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über gemeinschaftliche Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse)

Vom 19.7.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 50 vom 25.7.2002.

Hier ist das Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8526)

A. Ziel

Die Neuausrichtung der gemeinschaftlichen Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse macht eine Bestimmung einer zuständigen innerstaatlichen Stelle erforderlich. Dem dient der Gesetzentwurf.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor:

* Bestimmung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als zuständige Stelle,

* Festlegung von Duldungs- und Mitwirkungspflichten auf Seiten des Begünstigten sowie

* Einräumung einer Ermächtigungsgrundlage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zum Erlass von Rechtsverordnungen zur näheren Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/8526 13.03.2002 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/8811 17.4.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze