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Achtundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

Vom 10.11.2016, verkündet in BGBl I Jahrgang 2016 Nr. 55 vom 25.11.2016.

Hier ist die Achtundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes im WWW zu finden:

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