Hier ist das Achtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/5894)
AnzeigeA. Ziel
Der Bedarf nach einer Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) ergibt sich aus dem Ablauf der gesetzlichen Überprüfungsfristen und den sich wandelnden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Der Zugang zu den Stasi-Unterlagen gehört dabei zu den wichtigsten Instrumenten der Aufarbeitung. Das Bedürfnis nach Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen ist bei Bürgern, Wissenschaftlern und Journalisten nach wie vor ungebrochen; die entsprechenden Antragszahlen bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau. In der öffentlichen Debatte hat sich u. a. gezeigt, dass der gesellschaftliche Bedarf an Überprüfungen bestimmter Personengruppen auch in den kommenden Jahren andauern wird. Um das notwendige Vertrauen in öffentliche Institutionen und politische Gremien zu stärken, ist weiterhin Transparenz erforderlich.
B. Lösung
Diesem Ziel dienen insbesondere die Ausweitung des überprüfbaren Personenkreises im öffentlichen Dienst und die Verlängerung der zum 31. Dezember 2011 auslaufenden Überprüfungsmöglichkeiten bis zum 31. Dezember 2019. Auch die Zugangsrechte zu den Stasi-Unterlagen sollen erweitert werden. Da- von profitieren werden insbesondere Wissenschaft und Forschung sowie Angehörige früherer Stasi-Opfer.
Die Gesetzesänderung wird dazu genutzt, auch die Gebühren- und Auslagenerhebung auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen sowie redaktionelle Änderungen und Klarstellungen vorzunehmen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/5894 | 24.05.2011 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP |
17/7170 | 27.09.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien |
17/7199 | 27.09.2011 | Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):