Hier ist das Achtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10806)
AnzeigeA. Ziel
Ziel des Gesetzes ist die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung. Dadurch werden die Beitragszahlenden entlastet und positive Signale auf dem Arbeitsmarkt für die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse gesetzt.
Durch die günstige Entwicklung des Arbeitsmarktes hat sich der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2007 und 2008 besser entwickelt als erwartet. Ein Beitragssatz von 3,0 Prozent führt, unter Berücksichtigung von Unsicherheiten bei der wirtschaftlichen Entwicklung, mittelfristig zu einem ausgeglichenen Haushalt der Bundesagentur für Arbeit.
B. Lösung
Die Höhe des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung wird ab dem 1. Januar 2009 auf 3,0 Prozent festgesetzt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10806 | 07.11.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/11241 | 03.12.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales |
16/11242 | 03.12.2008 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):