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Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Vom 31.7.2010, verkündet in BGBl I Jahrgang 2010 Nr. 40 vom 5.8.2010.

Hier ist das Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/800)

A. Ziel

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (ABl. L 152 vom 11.6.2008, S. 1) in deutsches Recht, soweit die Umsetzung nicht durch Verordnung erfolgt. Er enthält die zur Umsetzung erforderlichen gesetzlichen Regelungen.

Durch die Änderungen werden insbesondere folgende Anforderungen der Richtlinie 2008/50/EG umgesetzt:

* Information der Öffentlichkeit;

* Ablösung von Aktionsplänen durch Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen;

* Luftreinhaltepläne bei Überschreitung von Zielwerten.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/800 24.02.2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/1198 24.03.2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze