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Abschlussprüferaufsichtsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüferordnung)

Vom 27.12.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 76 vom 31.12.2004.

Hier ist das Abschlussprüferaufsichtsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3983)

A. Ziel

Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen, vereidigten Buchprüfer und vereidigten Buchprüferinnen ist derzeit in einem starken Wandel begriffen. Nationale, europäische und andere Initiativen zur Stärkung der Qualität, Unabhängigkeit und Integrität des Prüferberufs sind zu berücksichtigen und, wo sinnvoll und notwendig, umzusetzen. Nachdem bereits der Sarbanes-Oxley-Act in den USA einer berufsstandsunabhängigen Aufsicht über Abschlussprüfer und Abschlussprüferinnen den Vorzug gab, hat dies auch die Bundesregierung in ihrem 10-Punkte-Programm zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vom 25. Februar 2003 aufgenommen, weiterentwickelt und konkretisiert.

B. Lösung

Der vorliegende Gesetzentwurf hat sich zum Ziel gesetzt, den Berufsstand der Abschlussprüfer und Abschlussprüferinnen in Deutschland, also Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen, vereidigte Buchprüfer und vereidigte Buchprüferinnen, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen vornehmen, unter eine letztverantwortliche, berufsstandsunabhängige Aufsicht zu stellen. Hiermit soll jedoch weder eine staatliche Lösung einhergehen, noch wird eine zusätzliche neue Behörde oder Verwaltungsstelle für sinnvoll und zielführend erachtet. Rechtskonstruktiv wird daher eine sog. modifizierte Selbstverwaltung vorgeschlagen, d. h. der Wirtschaftsprüferkammer wird, neben der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, eine neue "Abschlussprüferaufsichtskommission" aufsichtlich vorangestellt. Damit wird auch weiterhin grundsätzlich auf das bewährte Prinzip der mittelbaren Staatsverwaltung gesetzt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3983 20.10.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/4410 10.11.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze